Finanzierte Wohnung, aber Mieter zahlt nicht. Was nun?

 

Viele Menschen wie Sie und ich haben über die vergangenen Jahre Immobilien zur Kapitalanlage erworben und haben diese über Darlehensverträge finanziert.
Vielen stehen jetzt die Schweißperlen auf der Stirn, da sie auf die Mieteinnahmen aus der Vermietung angewiesen sind, um die Darlehensverträge/Immobilienfinanzierungen bezahlen zu können.
Besonders die vorübergehende Erweiterung des Mieterschutzes wegen der Corona-Krise macht nun vielen Eigentümern Angst.
Zur Abfederung der Folgen aus der Corona-Krise hat die Bundesregierung einige vorübergehende Änderungen auf den Weg gebracht. Bei diesen Änderungen sind auch Darlehensverträge mit inbegriffen.

Welche Darlehensverträge dürfen gestundet werden?

Von einer möglichen Stundung erfasst sind Verbraucherdarlehensverträge, welche vor dem 15. März 2020 geschlossen worden sind. Diese Verbraucherdarlehensverträge müssen für private Zwecke abgeschlossen worden sein.

Darlehensverträge – Immobilienfinanzierungen von Stundungen betroffen?

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Verbraucher ein Recht darauf bekommen Darlehensverträge während der Corona-Krise stunden zu dürfen. Dies gilt laut Bundesregierung in der Regel auch für Immobilienfinanzierungen.

Darlehensverträge – kann jeder Vermieter davon Gebrauch machen?

Laut Bundesregierung kann jeder private Vermieter von dieser Regelung Gebrauch machen. Allerdings muss klar ersichtlich sein, dass er als Verbraucher handelt und nicht als Unternehmer. Eine genaue Linie zu ziehen, ist oft Mal´s nicht so einfach. Es wird sich oft um Einzelfallentscheidung handeln, welche ganz individuell getroffen werden.

Verbraucher oder Unternehmer – Darlehensverträge

Es bestehen Anhaltspunkte, ab wann ein Vermieter als Unternehmer oder als Verbraucher auftritt. Dies geht z. B. aus Rechtsprechungen hervor. Können Sie mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantworten?

 

  • Ist für die Verwaltung & Vermietung ein planmäßiger Geschäftsbetrieb nötig?
  • Sind für diese Tätigkeit Büroräume angemietet?
  • Ist ein gewerblich tätiger Verwalter bestellt, der die Organisation durchführt?
Sofern Sie eine oder mehrere Fragen ehrlich mit „Ja“ beantworten können, besteht die Möglichkeit, dass die Darlehensverträge in der Corona-Krise nicht stundbar sind.
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