Inhaltsverzeichniss:
Mit der Pressekonferenz vom 15.04.2020 ist die Kontaktbeschränkung weiter verlängert worden. Dies bedeutet, dass bis zum 04.05.2020 weiterhin mehr als zwei Personen sich nicht treffen dürfen. Sofern wir Besichtigungen durchführen, darf nur 1 Person die Immobilie zusammen mit dem Immobilienmakler besichtigen.
Die gute Nachricht: Wir sind weiterhin für Sie da und kümmern uns um Ihre Anliegen. Egal ob Vermietung, Verkauf, Verwaltung, Reparatur etc. Der innerbetriebliche Ablauf bleibt zum Stand 20.03.2020 mit Einschränkungen, erhalten.
Um unseren Service weiter aufrecht zu erhalten sind folgende Maßnahmen getroffen worden:
1. Allgemeine Maßnahmen:
Erreichbarkeit im Büro:
Aktuallisierung 17.04.2020: Ab Montag, den 20.04.2020 wird unser Büro wieder kontinuierlich zu den gewohnten Öffnungszeiten erreibar sein. Sie können uns daher gerne wieder telefonisch erreichen.
Da wir dennoch immer noch unsere Mitarbeiter abwechselnd im Home-Office arbeiten lassen, kann es vereinzelt vorkommen, dass wir über verschiedene Anliegen eine E-Mail wünschen.
Besuchszeiten:
Aktuallisierung 17.04.2020: Der allgemeine Personenverkehr an unserem Firmensitz findet ab 20.04.2020 wieder unter Einschränkungen statt.
Folgendes vorgehen, um bei uns im Büro vorbei kommen zu können:
- Termin per E-Mail oder Telefon abstimmen.
- Nur 1 Person kann gleichzeitig zum Termin erscheinen.
- Jeder Besucher hat bitte einen Mundschutz zutragen.
- Keine Termine bei Krankheit oder unwohlsein.
Soweit diese vorgaben eingehalten werden können vereinzelt Besuche unserers Büros stattfinden.
Stand 17.03.2020: Der allgemeine Personenverkehr an unserem Firmensitz findet vorübergehend nicht mehr statt.
Termine im Büro:
Termine im Büro werden nur in absoluten Ausnahmen stattfinden. Diese generell nur in Rücksprache und Sicherheitsvorkehrungen mit kleinstmöglicher Personenanzahl, welche derzeit zulässig ist.
Ein Munschutz ist von jeder Person zu tragen. Der Abstand ist einzuhalten!
Erhöhte Bearbeitungszeit:
Aktuallisierung 17.04.2020: Ab 20.04.2020 werden sich die Bearbeitungszeiten wieder verringern, da unser Büro wieder von Montag- Freitag bestzt ist.
Handwerker:
Handwerker können nur in Rücksprache und Voranmeldung Schlüssel für Handwerkeraufträge abholen.
2. Maßnahmen als Immobilienmakler:
Achtung: Bitte beachten Sie folgende Punkte zu unserem Service als Immobilienmakler und den Besichtigungsterminen.
Unwohlsein/Krankheit:
Wenn Sie krank sind, möchten wir Sie bitten, dass Sie vereinbarte Termine sofern möglich frühzeitig absagen, um nicht die Bewohner oder andere an der Besichtigung beteiligte anzustecken.
Personenanzahl bei Besichtigung:
Wir weißen ausdrücklich darauf hin: Es besichtigt nur eine Personen die Immobilie. Egal ob Ihr Hausstand aus 2, 3 oder 5 Personen besteht. Die Bundesregierung hat derzeit eine Kontaktbeschränkung für mehr als 2 Personen erlassen. Diese gilt vorerst bis 04.05.2020.
Stimmen Sie sich mit Ihrem Partner oder Lebensgefährten ab, wer die Immobilie besichtigt.
Mundschutz
Bis auf weiteres erwarten wir von Ihnen: Jeder Interessent, hat einen Munschutz zur Besichtigung zu tragen. Dies gilt sowohl während als auch vor und nach der Besichtigung. Interessenten die ohne Mundschutz zur Bersichtigung kommen werden nicht in die Immobilie gelassen!
Einzelbesichtigungen:
Seit Firmenbestehen im Jahre 1999 führen wir grundsätzlich Einzelbesichtigungen durch, unabhängig von der derzeitigen Situation.
Begrüßung bei Besichtigung:
Bei Besichtigungen werden wir bis auf Weiteres keine Begrüßung per Handschlag vollziehen. Wir empfehlen eine Begrüßung mit einer kleinen angedeuteten Verbeugung, ganz in japanischer Manier.
Während der Besichtigung:
Jedem Interessent ist es untersagt sich frei in der Immobilie zu bewegen. Folgen Sie dem Immobilienmakler mit ausreichend Abstand. Einrichtungsgegenstände werden nicht angefasst.
Unterlagen:
Bitte bringen Sie vorübergehend keine Unterlagen mit zur Besichtigung. Am Tag der Besichtigung erhalten Sie von uns einen Interessentennachweis sowie eine Vertrauliche Selbstauskunft, zusammen mit diesen Dokumenten sowie Gehaltsnachweisen und Personalausweiskopien möchten wir Sie bitten Unterlagensätze elektronisch, per E-Mail, zu übermitteln.
Bei Nichtbeachtung der oben Aufgezählten Punkte werden wir keine Besichtigung mit Ihnen durchführen oder brechen den Termin ab.
3. Maßnahmen als Hausverwalter
Halten von Eigentümerversammlungen:
Eigentümerversammlungen werden vorerst, sofern möglich, nach hinten verschoben, da Versammlungslokalitäten nicht geöffnet sind oder die Versammlungsgesellschaft die derzeit geltenden Gruppengrößen von Versammlungen überschritten werden.
Notfallpläne:
Um mögliche Gefahren für die WEGs abzuwenden, wie z. B. Zahlungsunfähigkeit oder Gefahr in Verzug welche den Fortbestand des jeweiligen Hauses bedroht, erarbeiten wir gerade eine Strategie, wie wir in solchen Fällen trotzdem eine rechtskonforme Eigentümerversammlung durchführen können. Die jeweiligen Eigentümergemeinschaften werden von uns explizit um über das weitere Vorgehen informiert.
4. Weitere Informationen für die Corona-Krise:
4.1 Erweiterter Kündigungsschutz für Mieter:
Die Bundesrgierung hat zum Schutz der Mieter während der Corona-Krise den Kündigungsschutz erweitert. Was Eigentümer und Mieter darüber wissen sollten erfahren Sie unter nachfolgenden Link:
4.2 Zeitweise Änderung im WEG-Recht:
Da viele Eigentümergemeinschaften vor großen Problemen stehen würden, ohne, eine befristete Änderung des WEG-Rechts, hat die Bundesregierungen Änderungen veranlasst.
4.3 Stundung von Immobilienkrediten:
Viele Immobilieneigentümer haben derzeit ein Immobiliendarlehen laufen, welches Sie abbezahlen müssen. Auch hier hat die Bundesregierung Erleichterungen auf den Weg gebracht.
4.4 Einschränkungen im Alltag in Bayern:
Durch den Ausruf des Notstandes in Bayern durch unseren Ministerpräsidenten Herrn Söder gehen einige Einschränkungen einher. Am 15.04.2020 hat die Bundesregierung Neuerungen und Verlängerungen verkündet. Die aktuellen Einschränkungen und Aktualisierungen können Sie über den Bayrischen Rundfunk unter folgendem Link einsehen:
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Da sich die Sachlage ständig verändert und ständig neue Fragen auftauchen, haben wir nachfolgend den Beitrag des Bayrischen Rundfunks verlinkt, in dem auf die aktuell häufigsten Fragen bezüglich Corona-Virus Antworten gegeben werden.
4.5 Richtiges Verhalten im Verdachtsfall:
- Waren Sie in der letzten Zeit in einem Risikogebiet?
- Hatten Sie in letzter Zeit Kontakt mit einer Infizierten Person?
- Weißen Sie die bekannten Symptome wie, trockener Husten, Halsschmerzen, Fieber auf?
Dann sollten Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Dies können Sie über das Robert-Koch-Institut ausfindig machen. Hierfür steht folgender Link zur Verfügung:
Im Falle, dass Sie sich also in der Stadt Augsburg oder im Kreis Augsburg befinden, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Augsburg.
Tel.: 0821/3102-2101
Sofern Sie begründeten Verdacht haben ist das wichtigste: Setzten Sie sich telefonisch mit den zuständigen Stellen in Verbindung. Machen Sie keine Besuche unangemeldet. Es wird Ihnen das weitere Vorgehen direkt telefonisch erläutert.
4.6 Achtung Fake-News – Corona-Virus:
Abschließend möchten wir Daraufhinweisen, dass derzeit etliche “Fake-News” bezüglich des Corona-Virus durch die Sozialen Medien geteilt werden. Lassen Sie sich bitte nicht irreführen und trauen Sie diesen Informationen im Zweifel nicht.
Dies verstärkt nur die weitere Verunsicherung der Bevölkerung. Wenn Sie offizielle Informationen haben möchten, können Sie diese von offizieller Seite beziehen.
Unser Blog ist zu keinem Zeitpunkt als Rechtsberatung zu sehen sondern soll Ihnen lediglich Anhaltspunkte für die aktuelle Lage liefern und kann daher zu keinem Zeitpunkt eine ausführliche Beratung ersetzen.