Tippgeberprovision
Wenn Sie uns zum Auftrag und Erfolg verhelfen!
Wenn wir durch Ihren Tipp eine Immobilie verkaufen oder vermieten, warten bis zu 10 % Tippgeberprovision auf Sie!
Ihr Tipp bringt bis zu 10% Tippprovision!
Sie wissen, dass ein Freund seine Wohnung verkaufen möchte?
Oder ein Nachbar sein Grundstück oder Haus verkaufen will?
Sie kennen dessen Namen und Kontaktdaten und wir dürfen Ihn kontaktieren?
Rechenbeispiel für eine Tippprovision
Kaufpreis | 500.000,00 € |
Provision Verkäufer | 17.850,00 €* |
Provision Käufer | 17.850,00 €* |
Provision gesamt | 35.700,00 €* |
Höhe Tippprovision | 3.750,00 €** |
*abhängig vom mit den Vertragsparteien verhandelten Provisionssatz
**bei einer vertraglich vereinbarten Tippprovision von der von uns verdienten Provision
Gerne nehmen wir Ihren Tipp entgegen. Es warten bis zu 10 Prozent unserer Maklerprovision auf Sie, vorausgesetzt wir verkaufen oder vermieten das von Ihnen empfohlene Objekt!
Bitte beachten Sie, dass gewisse Bedingungen erfüllt sein müssen, die wir nachfolgend erläutern.
Bedingungen und Ablauf
Wie unsere Tippgeber-Aktion funktioniert:
Wenn Sie uns einen Tipp zu einer Immobilie zukommen lassen, wird dieser durch unser Büro geprüft. Sie werden offiziell bei uns als Tippgeber hinterlegt und erhalten eine entsprechende Bestätigung.
Sie geben uns Ihren Tipp weiter
Prüfung des Tipps durch uns
Hinterlegung als Tippgeber
Geld verdienen
Welche Immobilien kommen in Frage?
- Wohnungen zum Verkauf/Vermietung
- Häuser zum Verkauf/Vermietung
- Grundstücke zum Verkauf
- Standort: Die Immobilie muss in Augsburg und im Einzugsgebiet liegen.
Wann erhalte ich die Tippprovision?
- Nachdem der Hauptvertrag (Notarvertrag/Mietvertrag) unterschrieben wurde.
- Wenn unsere Provision eingegangen ist, wird spätestens nach einem Monat an Sie überwiesen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die entsprechende Immobilie ist unserem Unternehmen nicht bekannt.
- Die entsprechenden Eigentümer sind noch nicht in unserem Unternehmen bekannt.
- Zum Eigentümer besteht noch keine geschäftliche Beziehung.
- Die Eigentümer müssen uns den Auftrag zur Vermarktung erteilen.
- Das Objekt darf noch nicht als Inserat ausgeschrieben sein (z.B. in Internet oder Zeitung).
- Sie sind kein direkter Verwandter des Eigentümers (z.B. Vater zu Tochter).
- Sie sind nicht der oder die Lebenspartner/-in des Eigentümers.
- Sie sind weder verwandt noch verheiratet mit einem Mitarbeiter in unserem Unternehmen.