Impressum
Immobilien Vermarktung Vöst GmbH & Co. KG
Brunnenlechgässchen 1 a
86161 Augsburg
Handelsregister: HRA 19881
Registergericht: Amtsgericht Augsburg
Vertreten durch:
Norbert Vöst und Dominik Bachmann.
Kontakt
Telefon: +49 821 4509370
Telefax: +49 821 45093710
E-Mail: info@ivv-voest.de
Aufsichtsbehörde
Gewerbeerlaubnis gem. § 34c GewO erteilt durch IHK München & Oberbayern
Max-Joseph.Str. 2
80333 München
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Hiscox SA
Arnulfstraße 31
80636 München
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Administration/Webdesign: GZ MEDIA
Sehr geehrter Kunde, wir bitten um das Lesen und die Anerkenntnis nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie bieten beiden Seiten Sicherheit und Berechenbarkeit. Sie werden regelmäßig an gesetzliche Bestimmungen angepasst. Für uns sind sie Ausdruck einer fairen Partnerschaft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Immobilien Vermarktung Vöst GmbH & Co. KGaA (Tel. 0821/450 9 370)
1. Einbeziehung
Nachstehend wird der Kunde als „Auftraggeber/Auftraggeberin“ und die Firma Immobilien Vermarktung Vöst GmbH & Co. KGaA als „IVV” bezeichnet. Im Sinne der gesetzlichen Grundlagen gelten diese Geschäftsbedingungen als vereinbart und sind Bestandteil des zwischen der IVV und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin geschlossenen Vertrages.
- Angebot, Vertragsabschluss, Provisionsfälligkeit
Die Vermittlungsgebühr wird am Tage des Mietvertragsabschlusses bzw. notariellen Kaufvertragsabschlusses zur Zahlung fällig.
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Es wird vereinbart, dass die Nachweise hierzu streng vertraulich behandelt werden, nur für den Auftraggeber gelten und die Weitergabe an Dritte eine Schadensersatzpflicht in Höhe der gesamten Vermittlungsgebühr begründet. Besichtigungen und Vertragsverhandlungen sind ausschließlich über die Firma IVV zu führen, welche zudem bei einem Vertragsschluss umgehend zu verständigen ist.
Der Auftraggeber erkennt hiermit an, dass er die von der IVV angebotenen Objekte erstmals als noch unbekannt nachgewiesen erhalten hat. Demgemäß wird vereinbart, dass die hier erfolgten Nachweise in jedem Fall als Ursache für einen etwaigen Vertragsschluss gelten sollen.
- Tätigkeit für den anderen Vertragspartner, Doppelvertretung
Der IVV ist Doppeltätigkeit gestattet, d.h. die IVV ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
- Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
- Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Haftung
Die von der IVV gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.ä. kann die Firma IVV daher nicht übernehmen. Dies gilt insbesondere für Flächenangaben, Ausstattung, Alter, Baugenehmigung. Die IVV sichert derartige Angaben niemals zu oder gibt Garantien ab, auch ihre Mitarbeiter und Kooperationspartner sind keinesfalls hierzu befugt. Diese Verkäufer/Vermieterangaben werden von der IVV lediglich übermittelt. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein angebotenes Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/vermietet wird.
Auch im Übrigen schließt die IVV jedwede Haftungsübernahme aus. Lediglich die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
- Aufwandsentschädigung
Eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Fahrtkosten und Auslagen für Material (z.B. Mietverträge) sind zur Zahlung fällig, wenn ein fest vereinbarter Termin zur Besichtigung eines Kauf- oder Mietobjektes oder für eine zum Abschluss des Vermittlungsgeschäftes fördernde Tätigkeit vom Kauf- oder Mietinteressenten nicht wahrgenommen wird und/oder dieser Termin nicht rechtzeitig (innerhalb Augsburg 2h und außerhalb Augsburg 4h) abgesagt wurde. Eine solche Aufwandsentschädigung ist innerhalb einer Woche nach Eintritt dieses Falles zur Zahlung fällig.
- Aufwendungsersatz
Endet der Alleinauftrag ohne dass ein Hauptvertrag zustande kommt aufgrund von vorzeitiger Kündigung, Auflösungsvertrag oder vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, ist der dieser verpflichtet, einen Aufwendungsersatz an die IVV zu bezahlen. Dieser Aufwendungsersatz gemäß § 652 Abs.2 BGB bezieht sich auf Auslagen und Unkosten i.S. des § 256 BGB, die durch den konkreten Auftrag verursacht worden sind.
- Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für gewerbliche Kunden wird Augsburg vereinbart.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.