Allgemeine Erklärung:
Eine Stadt hat in aller Regel Vorstellungen wie das allgemeine Bild in den verschiedenen Stadtteilen aussehen soll.
Für diese Zwecke gibt es neben dem Blaukreuz auch weitere Angaben im Bebauungsplan. Zu diesen gehören eben auch Baulinie und Baugrenze. Diese bilden zusammen das Baufeld. Also das Feld auf dem Grundstück, das mit einem Gebäude überbaut werden darf.
Baugrenze:
Wie auch bei Grenzen von Ländern, so verhält es sich auch bei der Baugrenze.
Die Baugrenze schreibt uns vor, wo wir innerhalb dieser Linie bauen dürfen bzw. wo gebaut werden kann.
Auf der anderen Seite verpflichtet uns die Baugrenze, dieser Linie nicht zu überschreiten.
Wir dürfen uns also innerhalb dies Feldes frei entscheiden, wo und wie groß gebaut werden soll (Unterberücksichtigung der weiteren Angaben im Bebauungsplan).
Die Baugrenze können wir anhand von zwei Merkmalen erkennen. Farbe und Beschaffenheit.
- Farbe: Blau
- Beschaffenheit: Strich-Punkt-Stich-Strich-Punkt-Linie
Baulinie:
Die Baulinie schreibt uns zwingend vor, dass sich mindestens eine Seite des Gebäudes an dieser Stelle befinden muss.
Diese Linie dient also der gestalterischen Vereinheitlichung eines Straßenzuges. Diese Linie führt dementsprechend oft über mehrere Grundstücke, bzw. sie liegt bei angrenzenden Grundstücken auf selber Höhe.
Die Baulinie können wir ebenfalls anhand von zwei Merkmalen erkennen.
- Farbe: Rot
- Beschaffenheit: Strich-Punkt-Punkt-Strich-Linie
Baufeld:
Unser Blog ist zu keinem Zeitpunkt als Rechtsberatung zu sehen sondern soll Ihnen lediglich Anhaltspunkte für die aktuelle Lage liefern und kann daher zu keinem Zeitpunkt eine ausführliche Beratung ersetzen.