Schnee ist nicht nur schön und gehört zum Winter wie das Amen in der Kirche, sondern kann auch viel Arbeit verursachen. Vor allem für Immobilieneigentümer stellt die Schneeräumpflicht ein erhebliches rechtliches Risiko dar.

Hier erfahren Sie, ob die Schneeräumpflicht Mieter oder Vermieter Aufgabe ist.

Wer hat die Schneeräumpflicht inne?

Als Eigentümer einer Immobilie, ob liegt Ihnen die Räumpflicht. Somit müssen Eigentümer in den Wintermonaten gewährleisten, dass die Gehwege, die um Ihr Grundstückverlaufen geräumt sein müssen.

Dies folgt aus der Verkehrssicherungspflicht, die der Gesetzgeber den Immobilieneigentümern aufträgt.

Dies gilt auch für Immobilien, die vermietet sind.

Kann die Schneeräumpflicht an den Mieter übertragen werden?

Oftmals in der Praxis gang und gäbe, gerade bei Ein- oder Zweifamilienhäusern. Dem Mieter wird die Schneeräumpflicht der Geh- und Fahrtwege auf und um das Grundstück herum übertragen.

Generell besteht die Möglichkeit, die Schneeräumpflicht an den Mieter zu übertragen. Dafür muss dies aber von beiden Parteien (Mieter und Vermieter) gewollt sein und sollte auch vertraglich fixiert werden. Dies gilt aber nur mit Einschränkungen, denn daraus würde ein Haftungsproblem für den Vermieter entstehen.

Einschränkungen bei Schneeräumpflicht des Mieters?

Haftungsproblem: Sie können Ihren Mieter zwar die Räumpflicht übertragen, aber der Gesetzgeber schreibt ganz klar vor, dass Sie als Immobilienbesitzer immer kontrollieren müssen, ob ordnungsgemäß die Wege um die Immobilie geräumt sind.

Sollte der Mieter krank sein, oder im Urlaub sein, muss gewährleistet werden, dass geräumt wird. Im Zweifelsfall wären Sie als Eigentümer verpflichtet nun die Wege zu räumen.

Sollte einem Fußgänger etwas passieren, so würden Sie für diesen Unfall haften. Selbst wenn dem Mieter die Räumpflicht übertragen wurde.

Schneeräumpflicht mit Räumdienst auf der sicheren Seite:

Das Problem ist, Sie als Immobilieneigentümer haben nicht die Zeit dies zu kontrollieren oder den Schnee gar selbst zu räumen.

Um auf der sicheren Seite zu stehen und Haftungsprobleme ausschließen zu können empfiehlt es sich, einen Räumdienst mit der Aufgabe zu betrauen. Denn hier können Sie die Schneeräumpflicht so übertragen, dass Sie normalerweise aus der Haftung entlassen sind.

Denn dieser muss sicherstellen, dass egal was passiert geräumt wird. Dafür bekommt dieser auch sein Geld.

Kosten des Räumdienstes sind Betriebskosten:

Sofern im Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten an den Mieter vereinbart sind, in dem Fall die des Räumdienstes, so können diese normalerweise umgelegt werden. Wodurch die Kosten nicht am Eigentümer hängen bleiben, sondern in der Betriebskostenabrechnung an den Mieter weitergeben werden.

Wo sind die Räumzeiten zum Schneeräumen festgelegt?

Es gibt generelle Richtwerte. Aber jede Gemeinde in Deutschland kann spezielle Regeln aufstellen, die beachtet werden müssen. Daher empfiehlt es sich die Regelwerke der jeweiligen Gemeinde zu sichten, in der die Immobilie steht.

Für Augsburg finden sich die Regelungen auf der Seite des Abfallwirtschaftsamtes von Augsburg.

Hier zu den Informationen des Abfallwirtschaftsamtes.

Regelungen für Augsburg – kurzer Überblick:

Mit was darf gestreut werden?

Seit einiger Zeit ist auch geregelt, dass nicht mehr jedes Streugut genutzt werden darf. In Augsburg darf nur noch Streusplitt verwendet werden.

Nur in Ausnahmen kann ein Gemisch von Streusplitt und Salz verwendet werden. Das Verhältnis darf aus einem Teil Salz und 9 Teilen Streusplitt bestehen, wenn es sich um besonders gefährdetet, stellen handelt. Dies können z.B. Treppen sein.

Ab wann und bis wann muss in Augsburg schneegeräumt werden?

In Augsburg ist vorgesehen, dass die Straßen bzw. Gehwege von den Anwohnern frei zu halten sind.

Werktags: Ab 7:00 Uhr

Sonn- und Feiertags: Ab 8:00 Uhr

Abends müssen die Wege bis 20:00 Uhr freigehalten werden.

Die Stadt Augsburg betont, dass es keine bestimmte Zahl an Räumungen an einem Tag gibt, die durchzuführen sind. Vielmehr solle so oft geräumt werden, wie es nötig ist, um Gefahren zu vermeiden.

Wohin mit dem Schnee?

In Augsburg wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Ihren Schnee auch auf speziell ausgewiesene Grundstücke der Stadt Augsburg abzuladen. Mehr Informationen über diesen Service finden Sie ebenfalls auf der Seite des Abfallwirtschaftsamts von Augsburg.

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