Es gibt unsäglich viele schwierige Begriffe in der Immobilienwirtschaft. Daher möchten wir Versuchen, Ihnen den ein oder anderen Begriff näher zu bringen. Heute der Begriff Nießbrauch.

Nießbrauch – Definition:

Nießbrauch ist das unveräußerliche absolute Recht an einer Sache (in der Immobilien Branche sind das z. B. Grundstücke, Gebäude usw.). Ein Nießbrauchs Recht ist eine Dienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen wird. Da dieses Recht nicht vererbbar ist, erlischt es mit dem Tod des Nießbrauchers.

Die Person, die den Anspruch auf Nießbrauch hat, kann den kompletten Fruchtgenuss aus dem Grundstück oder dem Gebäude ziehen. Das können Gräser, Früchte und Gemüse sein. Aber auch Miet- bzw. Pachteinnahmen oder Eigennutzung fallen unter Fruchtgenuss.

Der Begriff stammt vom lateinischen Wort „Ususfruktus“ zu Deutsch „Fruchtgenuss“ ab.

Weitere Definitionen in unserem Immobilien-ABC

Bedeutung in der Immobilienwirtschaft:

  • Nießbrauch – Früher:

Früher wurde dieses Recht sehr oft von Bauern genutzt, die ihren Söhnen oder Töchtern die Äcker und Felder übergeben haben. Um für das Rentenalter abgesichert zu sein und für das ließen sich diese dann ein Nießbrauchs Recht in das Grundbuch eintragen.

Dort wurde oftmals festgelegt, dass der Bauer bis zu seinem Tode einen Anteil des Ertrages aus den Feldern bekommt. Somit war er mit Lebensmitteln versorgt, und konnte Erträge, die evtl. zu viel für seinen Verbrauch gewesen sind, verkaufen oder tauschen.

  • Nießbrauch – heute:

Auch heute wird der Nießbrauch oft noch von Bauern genutzt. Zunehmend wird aber ein solches Recht auch von normalen Eigentümern von Immobilien genutzt. Diese überschreiben noch vor ihrem Tode die Immobilien Schritt für Schritt an ihre Kinder.

Oft wird vereinbart, dass die Eltern das Recht zur Nutzung bekommen oder die Mieteinnahmen ganz oder zum Teil bekommen.

  • Warum wird Nießbrauch immer Populärer?

Diese Methode ist eine sehr angenehme, um den Kindern möglichst früh schon das Eigentum zu übertragen, um der Erbschaftssteuer zu entgehen bzw. die Steuerbelastung so niedrig wie möglich zu halten. Gleichzeitig haben die Eltern aber weiterhin den Nutzen der Immobilie.

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