Jedes Jahr aufs Neue geht Ihnen die Nebenkostenabrechnung zu, mal mit positivem Ergebnis mal mit eher getrübtem Ergebnis.

Was Sie bei den Vorauszahlungen von Heizkosten beachten sollten, und wie Sie sich allgemein davor schützen zu viel Nachzahlen zu müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag

Wie setzen sich Heizkosten überhaupt zusammen?

Heizkosten werden meistens zu 70 % verbrauchsanteilig und zu 30 % grundkostenanteilig abgerechnet. In eher seltenen Fällen wird 50 % verbrauchsanteilig und 50 % grundkostenanteilig abgerechnet.

Was ist in den Heizkosten mit inbegriffen?

In den Heizkosten ist in aller Regel, der Verbrauch für Warmwasser sowie für die Heizung selbst inbegriffen.

Wie hoch sollte die Heizkostenvorauszahlung sein?

Ein pauschales Niveau gibt es nicht. Dennoch kann man sich nach einem Richtwert orientieren, wenn Sie heute eine Wohnung angemietet haben, oder diese Wohnung diese als Eigentümer selbst bewohnen.

Heizkosten sollten bei Bestandsbauten immer mit ca. 1,00 € pro/m² berücksichtigt werden.

Das bedeutet z. B. ist die Wohnung 120 m² groß so sollten 120,00 €/Monat als Heizkostenvorauszahlung geleistet werden.

Bei Neubauten können diese kosten etwas abweichen.

Warum gibt es kein pauschales Niveau?

Wie oben schon erläutert, werden Heizkosten meistens zu 70 % nach dem persönlichen Verbrauch abgerechnet. Da aber jeder Mensch ein anderes Wärme empfinden hat, oder statt einmal am Tag vielleicht zweimal am Tag duscht, kommt es zwangsläufig zu unterschiedlichen Verbräuchen und dadurch zu unterschiedlichen Kosten.

Warum können die Heizkosten bei Neubauten abweichen?

Da Neubauten immer besser isoliert werden, verliert die Wohnung weniger Wärme an die Umgebung. Dadurch werden geringere Heizkosten erzielt.

Hier können auch mal kosten zwischen 0,80 €/m² und 0,90 €/m² für die Heizkostenvorauszahlung vorkommen.

Aufgrund der Dichte von Gebäuden muss aber meistens eine Lüftung mit eingebaut werden. Die dann wiederum, zumeist, Strom verbraucht.

Vor allem kann es aber gerade in den ersten ein bis zwei Jahren, nach Fertigstellung des Neubaus, zu erhöhten Heizkosten kommen, bevor der Richtwert von 0,80-0,90 €/m² erreicht werden kann.

Warum können gerade in den ersten ein bis zwei Jahren noch höhere Heizkosten entstehen?

Da in Neubauten noch sehr viel Feuchtigkeit, in den Wänden und Böden, eingeschlossen ist, und diese im Verlauf, der ersten ein bis zwei Jahr langsam austritt, muss in dieser Zeit zusätzlich viel gelüftet werden.

Daher sollten Sie auch im Neubau gerade im 1. Und 2. Jahr die Heizkostenvorauszahlungen auf ca. 1,00 €/m² setzen.

Wie hoch sollte die Heizkostenvorauszahlung sein?

Oft kommt es sehr stark darauf an, wann Sie in Ihre Wohnung eingezogen sind. Wenn Sie kurz vor oder wären der Heizperiode Einziehen kommt es meistens zu einer Nachzahlung. Der Grund ist ganz einfach, die geleistete Heizkostenvorauszahlung pro Monat ist der Durchschnittswert auf ein Jahr gerechnet.

Das Abrechnungsjahr ist dabei immer das Kalenderjahr.

Im Frühling und im Sommer benötigen Sie sehr wenig bis gar keine Heizung, trotzdem zahlen Sie den gleichen Betrag in dieser Zeit voraus.

Im Herbst und Winter verhält sich das genau umgekehrt, Sie heizen viel und trotzdem zahlen Sie den gleichen Betrag in dieser Zeit voraus.

Wie hoch sollte die Heizkostenvorauszahlung sein?

  • Wenn Sie wissen, dass Sie mehr Verbrauchen wie der Durchschnitt, passen Sie Ihre Heizkostenvorauszahlung dem entsprechend vorher an.
  • Überprüfen Sie, ob die Heizkosten, in den oben genannten werten (1,00 €/m² Bestandsbauten 0,80-0,90 €/m² Neubau) angesetzt sind. Wenn nicht passen Sie schon bei Einzug die Heizkostenvorauszahlung entsprechend an.
  • Wenn Sie wissen, dass Sie in der Heizperiode einziehen, passen Sie ebenfalls die Heizkostenvorauszahlung für diesen Zeitraum an.
  • Wenn Sie in einen Neubau einziehen, der gerade erst fertiggestellt wurde, kalkulieren Sie bitte ebenfalls für die ersten ein bis zwei Jahre etwas höhere Heizkosten ein.
Aufgrund dessen, dass unsere verwendeten Bilder entweder einer freien Mediathek, oder unserem eigenen Bestand entnommen sind, können wir an dieser Stelle darauf verzichten Copyrights anzugeben zu müssen.

Unser Blog ist zu keinem Zeitpunkt als Rechtsberatung zu sehen sondern soll Ihnen lediglich Anhaltspunkte für die aktuelle Lage liefern und kann daher zu keinem Zeitpunkt eine ausführliche Beratung ersetzen.