Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan oder auch vorbereitender Bauleitplan genannt, wird von einer Gemeinde erstellt, um die beabsichtigte Art der Bodennutzung im Gemeindegebiet festzulegen.
Der Flächennutzungsplan alleine bildet aber keine Rechtsgrundlage, um exakt festzustellen zu können, welche Bauten auf welchem Gelände gebaut werden können. Lediglich wird eingegrenzt in welchem Gebiet, welche Nutzungen geplant sind.
Der Flächennutzungsplan ist aber die Grundlage für spätere detaillierte Planungen der Gemeinde für die Nutzungen der einzelnen Bereiche bzw. Grundstücke. Der Flächennutzungsplan liefert somit die Grundlage für den Bebauungsplan.
Welche Informationen gibt es im Flächennutzungsplan?
Da der Flächennutzungsplan das ganze Gemeindegebiet umfasst, sind hier etliche Informationen aufgeführt. Diese werden aber anhand einer Legende erläutert.
Je nachdem, welche Flächen im Gemeindegebiet vorhanden sind, ist die Legende entsprechend ausführlich. Um mehr Übersicht zu schaffen, gliedern manche Gemeinden die Legende in Oberpunkte.
Die Stadt Augsburg hat ihre Legende z.B. in folgende Oberpunkte unterteilt:
– Bauflächen
– Flächen für Ver- und Entsorgung
– Flächen für den Gemeinbedarf
– Verkehrsflächen
– Grünflächen
– Freiflächen
– Naturausstattung
– Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen
Das Aussehen eines solchen Planes möchten wir Ihnen anhand Stadt Augsburg zeigen.
Wie oft wird der Flächennutzungsplan angepasst?
Der Flächennutzungsplan wird immer wieder erneuert und erweitert. Er wird von der jeweiligen Gemeinde auf die vorherrschenden Bedürfnisse angepasst. Egal ob neue Straßenführungen oder neue Flächen, alles wird, in den Flächennutzungsplan eingetragen.
Sobald sich also eine Änderung der Flächen in der Gemeinde ergibt, wird der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst.
Pauschal lässt sich also nicht sagen, wie oft der Flächennutzungsplan angepasst wird. Sicher ist jedoch, dass der Plan teilweise mehrfach im Jahr angepasst wird.
Welche Bedeutung hat der Flächennutzungsplan für Eigentümer oder Käufer?
Sollte in einem Gebiet nur ein Flächennutzungsplan und keinerlei andere Angaben zur Bebauung des Grundstückes vorliegen, muss am besten über eine Bauvoranfrage ermittelt werden, ob die vorgestellte bauliche Maßnahme denkbar ist.
Außerdem muss in diesem Fall entweder der §34 BauGB: Bauen im Innenbereich oder §35 BauGB: Bauen im Außenbereich hinzugezogen werden.
Unser Blog ist zu keinem Zeitpunkt als Rechtsberatung zu sehen sondern soll Ihnen lediglich Anhaltspunkte für die aktuelle Lage liefern und kann daher zu keinem Zeitpunkt eine ausführliche Beratung ersetzen.