FAQ´s Immobilienfotografie
1. Was sollte vor dem Fototermin gemacht werden?
2. Wann findet der Termin statt?
Grundsätzlich ist es Sinnvoll die Bilder unter Tags an einem, nach Möglichkeit, sonnigen Tag zu erstellen. Idealer Zeitpunkt hierfür ist wenn die Hauptwohnräume hell erläutert sind. Ist Ihre Immobilie also primär nach Westen ausgerichtet, so ist ein Termin am Nachmittag sehr zu empfehlen.
Im Herbst oder Winter kann aber auch ein Abendtermin sehr sinnvoll sein, da sich hier teils schöne Lichtstimmungen ergeben.
3. Welche Jahreszeit eignet sich besonders?
Es gibt nicht die BESTE Jahreszeit es kommt sehr auf die Lichtstimmung an. Im Frühling und Sommer ist es einfacher ein schönes Außenbild von Ihrer Immobilie erzeugen zu können. Was im Herbst und Winter etwas schwerer ist. Ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte lassen sich auch im Winter oder Herbst sehr gut hervorheben.
4. Immobilie im Leerstand fotografieren?
Ob die Wohnung im Leerstand fotografiert werden sollte oder doch im bewohnten Zustand ist sehr von der jeweiligen Situation abhängig.
Vermietung: Bei einer Vermietung ist der jeder Leerstand eine Schmälerung der Einnahmen und somit der Rendite hier bleibt ganz oft nur eine Möglichkeit die Wohnung muss bereits im bewohnten Zustand fotografiert werden.
5. Meine Mieter wollen keine Fotos was nun?
Fotos einer vermieteten Immobilie sind oft mals ein heikles Thema. Hier heißt es mit viel Fingerspitzengefühl auf die Bewohner zu zugehen.
Denn hier kollidieren die Interessen des Eigentümers mit denen des Mieters. Hier stehen sich sogar Artikel des Grundgesetztes gegenüber, bei denen leider aber die Interessen des Bewohners über die des Eigentümers gestellt werden. Hierzu gibt es bereits BGH-Urteile.
Meist hilft aber ein Gespräch auf Augenhöhe mit den Mietern. An diesem wird bewusst auf die Sorgen der Mieter eingegangen und der Ablauf genau geschildert. Dies reicht zu meist vollkommen aus, damit die Mieter mit den Fotos einverstanden sind.
Sollte dennoch der Mieter nicht einlenken so können wir keine Bilder der Wohnung machen.
1. Was sollte vor dem Fototermin gemacht werden?
Bevor wir zu Ihnen in die Immobilie kommen um diese zu professionell zu fotografieren. Wäre es sinnvoll, die Wohnung aufzuräumen und Gegenstände aus dem offenen Blickfeld zu räumen. Sollte es Bilder oder Gegenstände geben, die Sie nicht auf den Immobilienfotos wünschen, sollten diese vorher Abgehängt oder verstaut werden.
2. Wann findet der Termin statt?
Grundsätzlich ist es Sinnvoll die Bilder unter Tags an einem, nach Möglichkeit, sonnigen Tag zu erstellen. Idealer Zeitpunkt hierfür ist wenn die Hauptwohnräume hell erläutert sind. Ist Ihre Immobilie also primär nach Westen ausgerichtet, so ist ein Termin am Nachmittag sehr zu empfehlen.
Im Herbst oder Winter kann aber auch ein Abendtermin sehr Sinnvoll sein, da sich hier teils schöne Lichtstimmungen ergeben.
3. Welche Jahreszeit eignet sich besonders?
Es gibt nicht die BESTE Jahreszeit es kommt sehr auf die Lichtstimmung an. Im Frühling und Sommer ist es einfacher ein schönes Außenbild von Ihrer Immobilie erzeugen zu können. Was im Herbst und Winter etwas schwerer ist. Ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte lassen sich auch im Winter oder Herbst sehr gut hervorheben.
4. Immobilie im Leerstand fotografieren?
Ob die Wohnung im Leerstand fotografiert werden sollte oder doch im bewohnten Zustand ist sehr von der jeweiligen Situation abhängig.
Vermietung: Bei einer Vermietung ist der jeder Leerstand eine Schmälerung der Einnahmen und somit der Rendite hier bleibt ganz oft nur eine Möglichkeit die Wohnung muss bereits im bewohnten Zustand fotografiert werden.
5. Meine Mieter wollen keine Fotos was nun?
Fotos einer vermieteten Immobilie sind oft mals ein heikles Thema. Hier heißt es mit viel Fingerspitzengefühl auf die Bewohner zu zugehen.
Denn hier kollidieren die Interessen des Eigentümers mit denen des Mieters. Hier stehen sich sogar Artikel des Grundgesetztes gegenüber, bei denen leider aber die Interessen des Bewohners über die des Eigentümers gestellt werden. Hierzu gibt es bereits BGH-Urteile.
Meist hilft aber ein Gespräch auf Augenhöhe mit den Mietern. An diesem wird bewusst auf die Sorgen der Mieter eingegangen und der Ablauf genau geschildert. Dies reicht zu meist vollkommen aus, damit die Mieter mit den Fotos einverstanden sind.
Sollte dennoch der Mieter nicht einlenken so können wir keine Bilder der Wohnung machen.