1. Kaufnebenkosten – Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer entsteht mit dem Erwerb eines Grundstücks oder dessen Anteiles. Dies bedeutet, nicht nur der Kauf eines unbebauten oder bebauten Grundstücks ist von der Grundsteuer betroffen, sondern auch der Erwerb einer Eigentumswohnung (Grundstücksanteil).
Die Besonderheit bei der Grunderwerbssteuer ist, dass es sich um eine Ländersteuer handelt und nicht um eine Bundessteuer. Die Steuer, die von den Ländern hierdurch eingezogen wird, kann an die Kommunen, in denen die Steuer entstanden ist, weitergereicht werden.
Das wiederum bedeutet, die Grunderwerbssteuer ist eine Besteuerung, die bei richtiger Anwendung den Städten, und damit auch der Infrastruktur einer Stadt zugutekommen kann.
Jedes Bundesland kann den erhobenen Steuersatz selbstbestimmen. Hierdurch kommt es zu teils starken Abweichungen. Hier ein paar Beispiele:
- Berlin 6,00 %
- Hamburg 4,50 %
- Hessen 6,00 %
Die Grunderwerbssteuer liegt in Bayern (stand 2017/2018) bei derzeit 3,5 %.
Rechenbeispiel: Kaufpreis eines Grundstücks von 500.000,00 € Grunderwerbssteuer 3,5 %
500.000,00 € x 3,5 % = 17.500,00 €
2. Kaufnebenkosten –Notar und Grundbucheintrag
Ein weiterer Faktor, der in die Kaufnebenkosten einspielt sind, die Gebühren für den Notar und die Eintragung in das Grundbuch.
Wer in Deutschland ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben möchte, muss von einem Notar in das Grundbuch eingetragen werden.
Für die Erstellung des notariellen Kaufvertrages, die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, sowie für die Eintragung im Grundbuch entstehen dem Käufer kosten.
Diese Kosten für die Eintragung in das Grundbuch sowie die Arbeit des Notars erhöhen die Kaufnebenkosten um meist 1,5 % des Kaufpreises.
Rechenbeispiel: Kaufpreis eines Grundstücks von 500.000,00 € Notarkosten 1,5 %
500.000,00 € x 1,5 % = 7.500 €
3. Maklerprovision – Kaufnebenkosten
Zu guter Letzt beeinflussen die Maklerkosten ebenfalls noch die Kaufnebenkosten. Denn auch der Immobilienmakler möchte für seine Dienste in der Vermittlungsphase entlohnt werden.
Hier kann es aber unter Umständen zu großen Abweichungen kommen. Denn von Bundesland zu Bundesland werden unterschiedlich hohe Provisionen verlangt. Nachfolgend ein paar Beispiele:
- Berlin 7,14 % inkl. Mehrwertsteuer
- Hamburg 6,25 % inkl. Mehrwertsteuer
- Hessen (Frankfurt am Main) 6,00 % inkl. Mehrwertsteuer
In Bayern wird meistens eine Provision von 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer beim Kauf einer Immobilie erhoben.
Somit fällt die Maklerprovision in Bayern noch weit geringer bei den Kaufnebenkosten ins Gewicht im Vergleich zu anderen Bereichen in Deutschland.
Rechenbeispiel: Kaufpreis eines Grundstücks von 500.000,00 € Maklerprovision 3,57 %
500.000,00 € x 3,57 % = 17.850 €
Somit ergibt sich ein gesamt Prozentsatz für die Kaufnebenkosten von 8,57 % was in unserem Rechenbeispiel einen Betrag von insgesamt. 42.850,00 € ausmacht. Somit liegen die tatsächlichen Erwerbskosten einer Immobilien oder eines Grundstücks bei 542.850,00 €.
Achtung: Bei den Beispielen handelt es sich um Richtwerte, vereinzelt kann es aufgrund von zu Abweichungen der hier angeführten Angaben kommen.
Kaufnebenkosten im Vergleich
Kaufpreis 500.000,00 € | Bayern | Berlin | Hamburg | Hessen |
Grunderwerbsteuer | 3,50 % = 17.500,00 € | 6,00 % = 30.000,00 € | 4,50 % = 22.500,00 € | 6,00 % = 30.000,00 € |
Notar und Grundbucheintrag | 1,50 % = 7.500,00 € | 1,50 % = 7.500,00 € | 1,50 % = 7.500,00 € | 1,50 % = 7.500,00 € |
Maklerprovision | 3,57 % = 17.850,00 € | 7,14 % = 35.700,00 € | 6,25 % = 31.250,00 € | 6,00 % = 30.000,00 € |
Kaufnebenkosten Gesamt | 8,57 % = 42.850,00 € | 14,64 % = 73.200,00 € | 12,25 % = 61.250,00 € | 13,50 % = 67.500,00 € |
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