In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, welche Maklerverträge es gibt. Welche Vor- und Nachteile bei welchem Maklervertrag vorliegen und welche die beste Vertragsart zur Vermarktung, egal ob Vermietung oder zum Verkauf, Ihrer Immobilie ist.

Kapitelübersicht:

1. Maklervertrag: Einfacher Maklerauftrag

  • Vorteile
  • Nachteile
  • Fazit

2. Maklervertrag: Makleralleinauftrag

  • Vertragsbestandteile
  • Vorteile
  • Nachteile
  • Fazit

3. Maklervertrag: qualifizierter Makleralleinauftrag

  • Vertragsbestandteile
  • Vorteile
  • Nachteile
  • Fazit

4. Fazit allgemein

5. Schlusswort

1. Maklervertrag: Maklerauftrag – können aber nichts müssen

Der Maklerauftrag beschreibt ein sehr offenes Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Der Eigentümer geht auf den Immobilienmakler zu und teilt diesem mit, dass er die Wohnung des Eigentümers anbieten darf. Bei dieser Vertragsart kann der Eigentümer nicht nur einen, sondern theoretisch mehreren Immobilienmaklern die Erlaubnis erteilen das Objekt anzubieten.

Der oder die angesprochenen Immobilienmakler können, aber müssen nicht in der Vermarktung tätig werden.

Auch der Eigentümer selbst kann bei dieser Vertragsform tätig werden mit der Selbstvermarktung.

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1.1 Vorteile:

  • Ein unverbindliches Vertragsverhältnis, bei dem nicht nur zwei Parteien involviert sind
  • Der Eigentümer kann selbst einer Vermarktung nachgehen.
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1.2 Nachteile:

  • Der Immobilienmakler hat keinerlei Verpflichtung das Objekt anzubieten.
  • Auch andere Immobilienmakler haben keinerlei Verpflichtungen die Immobilie zu vermarkten.
  • Viele gleiche Angebote für ein Objekt.
  • Die Immobilie kann unter Umständen nicht komplett beschrieben werden. Gerade, was Lage und Gebäude betrifft. Kein Makler wird bei dieser Vertragsform die Adresse angeben, oder zu starke Rückschlüsse auf die Adresse ermöglichen.

1.3 Fazit:

Viele Köche verderben den Brei, heißt ein bekanntes Sprichwort. So auch in diesem Fall. Zwar bietet diese Vertragsart viel Spielraum, aber genau das ist das Problem. Entweder es passiert Ihnen, dass kein Makler sich wirklich um das Objekt kümmert oder es stehen plötzlich 3 und mehr Angebote über ein und dasselbe Objekt im Internet. Das wirkt unseriös!

Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie, als Käufer oder Mieter, 3 Angebote finden, die auf ein und dieselbe Immobilie führen.

2. Maklervertrag: Makleralleinauftrag

Bei einem Makleralleinauftrag geht der Eigentümer auf einen Immobilienmakler zu und beauftragt diesen mit der Vermarktung des Objekts. Kein weiterer Immobilienmakler darf diese Immobilie dann anbieten.

Der Eigentümer hat aber nach wie vor das Recht die Immobilie selbst verkaufen oder vermieten zu dürfen.

2.1 Vertragsbestandteile:

Die grundlegendsten und wichtigsten Bestandteile sind:

  • Auftragsdauer
  • Verpflichtung des Maklers tätig zu werden.
  • Der Immobilienmakler muss den Verkäufer informieren, ob und in welcher Form der Verkaufspreis durchführbar ist.
  • Der Eigentümer verpflichtet sich keinen weiteren Makler während der Vertragsdauer, zu beauftragen.

Bitte beachten Sie: Natürlich besteht der Vertrag noch aus mehreren Punkten. Alle Punkte, die dann im Vertrag aufgeführt sind, müssen entsprechend aufgeführt und ausformuliert sein.

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2.2 Vorteile:

  • Bei der Erteilung des Auftrages hat der Immobilienmakler die Verpflichtung in der Vermarktung tätig zu werden.
  • Die angebotene Immobilie wirkt dadurch seriös, dass nicht mehrere gleiche Angebote sichtbar sind.
  • Der Immobilienmakler kann mehr Informationen veröffentlichen, da nicht mehrere die Wohnung anbieten.
  • Makler wird schriftlich beauftragt.
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2.3 Nachteile:

  • Je nach Objekt kann ein Verkauf oder eine Vermietung etwas längerfristig sein. In aller Regel ist das aber kaum merklich. Außerdem wollen Sie ja den richtigen Käufer oder Mieter für Ihr Objekt.
  • Der Makler steht immer noch in Konkurrenz mit dem Eigentümer. Da dieser evtl. ein Interesse hat das Objekt selbst zu vermarkten

2.4 Fazit:

Der Makleralleinauftrag ist nicht nur eine Absicherung für den Immobilienmakler, sondern vor allem auch für den Auftraggeber. Im Vertrag wird tatsächlich niedergeschrieben, dass der beauftragte Makler tätig werden muss, und welche Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner gelten. Dies bietet beiden Parteien Sicherheit. Dadurch kann im Fall einer Vertragsverletzung sich die geschädigte Partei auf den Vertrag berufen.

3. Maklervertrag: Qualifizierter Makleralleinauftrag

  • Bei dieser erweiterten Form des Makleralleinauftrags, verpflichtet sich der Auftraggeber, unabhängig ob der Makler den Interessenten gefunden hat oder nicht, die im Vertrag niedergeschriebene Provision zu zahlen. Kurz der Immobilienmakler ist als einziger beauftragt die Immobilie zu vermarkten. Der Eigentümer muss ihm Interessenten die sich bei ihm melden an den Immobilienmakler weitergeben.

3.1 Vertragsbestandteile:

Die Vertragsbestandteile sind wie beim Makleralleinauftrag gefasst.

  • Auftragsdauer
  • Verpflichtung des Maklers tätig zu werden
  • Der Immobilienmakler muss den Verkäufer informieren, ob und in welcher Form der Verkaufspreis durchführbar ist.
  • Der Eigentümer, verpflichtet sich keinen weiteren Makler während der Vertragsdauer zu beauftragen.
  • Hinzu kommt weiter, dass der Makler immer einen Anspruch auf seine Provision bekommt.
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3.2 Vorteile:

  • Der Immobilienmakler führt mit allen Interessenten abschlussorientierte Verhandlungen. Egal ob selbst gefunden oder durch den Eigentümer weiter geleitet.
  • Die Sicherheit zur Vermarktung des Objektes ist für beide Parteien außerordentlich hoch.
  • Der Immobilienmakler kann sowohl Außenbilder als auch Adresse angeben. Gerade diese Informationen sind oftmals für die Findung von Interessenten sehr wichtig.
  • Auch hier ist der Immobilienmakler verpflichtet, einer erfolgsorientierten Vermarktung nachzugehen.
  • Bietet ein Höchstmaß an Seriosität gegenüber Interessenten, wenn der Makler alle wichtigen Daten veröffentlichen kann.
  • Bietet die höchste Reichweite, da der Immobilienmakler alles daransetzen wird, einen Vertragsabschluss herbeizuführen.
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3.3 Nachteile:

  • Sollten sich Spannungen zwischen den beiden Parteien bilden, kann der Auftraggeber nicht selbst tätig werden.

3.4 Fazit:

Wie schon der Makleralleinauftrag bietet der qualifizierte Makleralleinauftrag für beide Parteien große Sicherheit, da im Vertrag alle wichtigen Bestandteile geregelt werden. Da bei dieser Vertragsvariante der Immobilienmakler die größtmögliche Sicherheit hat, wird dieser auch in diesem Fall den größten Vermarktungsaufwand betreiben. Diese Variante bietet die höchste Vermarktungswahrscheinlichkeit.

Außerdem wird der Immobilienmakler Ihnen in jeder Situation die Vertragsverhandlungen führen. Was dazu führt, dass Daten und Interessenten besser und konsequenter geprüft werden.

4. Fazit allgemein

Als Eigentümer sollten Sie sich im Allgemeinen klar sein, dass der Maklerauftrag die geringste Sicherheit bietet und unseriös wirkt. Da er weder in Schriftform erteilt wird, noch eine Verpflichtung zur Vermarktung besteht.

Der Makleralleinauftrag ist zumindest die Absicherung beider Parteien, dass die Vermarktung vorangetrieben wird. Außerdem ist das schriftliche Vertragsverhältnis eine Sicherheit für Eigentümer und Immobilienmakler.

Der qualifizierte Makleralleinauftrag ist nicht nur die sicherste Vertragsform für den Immobilienmakler, sondern auch für den Eigentümer. Einerseits kann der Eigentümer zwar mit keinem Interessenten selbst zur Vermarktung schreiten. Andererseits wird der Immobilienmakler aber alle Möglichkeiten zum Verkauf oder zur Vermietung ausschöpfen.

Außerdem wird der Immobilienmakler bei egal, welchem Interessenten die Vertragsverhandlungen führen. Es gibt etliche Gesetze und Modalitäten, die bei einem Verkauf oder einer Vermietung beachtet und eingehalten werden müssen.

5. Schlusswort:

Natürlich ist es schwer herauszufinden, welcher Immobilienmakler und Vertrag die richtigen für Sie sind.

Sie möchten als Auftraggeber den höchstmöglichen Ertrag, was auch verständlich ist. Lassen Sie sich aber nicht, von utopischen Preisen, in die Irre führen. Aber gehen Sie drauf ein, wenn Ihnen durch sachlich kompetente Erklärung, dargelegt wird, warum Ihre Preisvorstellungen evtl. nicht umsetzbar sind.

Nehmen Sie den Immobilienmakler unter Vertrag, der durch fachliche Kompetenz überzeugt.

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