Was Eigentümer und Mieter nach einem Jahr Bestellerprinzip beachten sollten und wie unsere persönlichen Erfahrungen bis jetzt aussehen, erfahren Sie hier im zweiten Teil unseres Blogeintrags. Teil 1 finden Sie hier.

Unsere persönlichen Erfahrungen im ersten Jahr:

Vor Einsetzen des Bestellerprinzips:

Natürlich haben wir uns wie alle andern Immobilienmakler und Eigentümer Gedanken gemacht, inwiefern uns dieses Bestellerprinzip treffen wird.

Es stellten sich mehrere Fragen, diese stellten sich als nicht sonderlich relevant heraus. Wir gingen von Anfang an auf unsere Eigentümer offen zu und klärten mit ihnen alle Fragen rund um die neue Situation.

Da wir schon immer unsere Arbeit sehr ernst genommen haben und ein breites Leistungsspektrum für unser Entgelt boten, wussten unsere Eigentümer wir sind das Geld wert.

Was hat sich geändert:

Es gab auf dem ganzen Immobilienmarkt starke Turbolenzen, diese haben sich aber weitgehend beruhig.
  • Eigentümer die entnervt, von der privaten Vermietung, zu uns kommen:

    Anfangs haben wir von Eigentümern gehört, die noch nicht bei uns waren, dass sie selbst vermieten wollten. Nach dem sie aber 4 Wochen selbst tätig waren, unzählige Anfragen bekommen haben und zahllose Termine ausgemacht hatten, bei denen sie oft versetzt wurden, gaben die meisten wieder auf.

    Aus einem einfachen Grund: Sie hatten nicht die Zeit und Erfahrung um diese Flut an Anfragen bearbeiten zu können.

    Viele Eigentümer, die davor den Service eines Maklers nicht zu schätzen wussten, tun dies nun umso mehr.

  • Eigentümer erwarten verstärkt ein großes Leistungsniveau:

    Schon kurz nach der Einführung des Bestellerprinzips, wurde die Frage von Eigentümern immer lauter, was bekomme ich für meine Leistung?

    Logisch, dass diese Frage immer dominanter wurde, mussten die Eigentümer ja nun Ihr eigenes Geld in die Hand nehmen.

    Da wir aber schon vor Einführen des Gesetzes immer sehr umfangreich und kompetent gearbeitet hatten, konnten wir mit unseren Leistungen sehr schnell Punkten.

    Ob Vermietung/Verkauf, Bewertung & Beratung, Mietsonderverwaltung oder Koordination von Modernisierungen:

Eine Übersicht unserer Leistungen

  • Anstieg der Anfragen auf Objekte:

    Die Anfragen für Objekte sind stark angestiegen. Dies ist zwar augenscheinlich erst einmal gut, aber mehr bedeutet nicht gleich mehr Qualität bei Anfragen.

    Früher haben sich meistens nur Wohnungssuchende in Augsburg gemeldet, die auch entsprechend seriös waren. Heute alle.

    Das ist aber für alle beteiligten kein Gewinn.

    Immobilienmakler müssen nun je nach Mietobjekt mit weit mehr als 100 Anfragen oder gar mehr rechnen, was dazu führt, dass Anfragen mit wenigen oder gar keinen Informationen nur noch zweitrangig bearbeitet werden.

    Mieter werden schon vorab stärker selektiert und Eigentümer können, selbst wenn sie wollen die Vermietung nicht mehr selbst durchführen, da der Arbeitsaufwand zu groß wird.

Wie sollten Mieter auf das Bestellerprinzip reagieren:

Da sich der Markt stark verändert hat, möchten wir Ihnen gerne ein paar Tipps geben die beachtet werden sollten.

  1. Keine unseriösen Angebote annehmen.

Wir verstehen, dass der Wohnungsmarkt zum Teil sehr angespannt ist, aber nur in dem man Immobilienmakler boykottiert die unseriös Arbeiten kann sich der Markt von diesen auch bereinigen.

Nur wenn das passiert, können Sie auch in Zukunft professionelle Leistungen und ehrliche Arbeit erwarten.

  1. Wie gestalte ich meine Anfragen.

Wenn Sie sich auf Angebote melden, sollten Sie möglichst mit vollständigen und ausführlichen Angaben arbeiten. Dies wird nämlich Ihre Chancen, überhaupt berücksichtigt zu werden, erheblich steigern.

Sein Sie nicht einer von vielen – heben Sie sich von der Masse ab.

Angaben über Berufsstatus, Nettoentgelt, Personenzahl, die in die Wohnung einziehen soll usw. sollte angegeben werden.

  1. Nehmen Sie Termine war und sein Sie pünktlich!

Wenn Sie einen Termin ausgemacht haben, nehmen Sie diesen war oder sagen Sie rechtzeitig den Termin bei Verhinderung ab. Wenn es Ihnen, aufgrund von höherer Gewalt, nicht möglich ist, bitte geben Sie Bescheid.

Das machen Sie nämlich nur einmal mit diesem Eigentümer oder Makler. Diese merken sich, wer Sie versetzt hat.

Außerdem zeugt Unpünktlichkeit von Unzuverlässigkeit.

  1. Versicherern Sie sich, ob die Wohnung wirklich in Ihrem Budget liegt.

Viele Anfragen scheitern, weil nicht genügend Nettoverdienst vorhanden ist. Suchen Sie nach Wohnungen, die das 3-Fache Ihres monatlichen Nettoverdienstes nicht übersteigen. Die meisten Eigentümer und Makler erwarten, dass Sie diese Voraussetzung erfüllen.

  1. Eine geeignete Zimmeranzahl für die Bewohner.

Die Personenanzahl sollte nach Möglichkeit proportional zur Immobilie sein. Überspitzt gesprochen, es sollten also nicht 4 Personen in eine 1 Zimmerwohnung einziehen wollen. Gehen Sie in erster Linie davon aus, dass eine 2 Zimmerwohnung auch nur an 2 Personen vermietet wird.

Wie sollten Eigentümer auf den veränderten Markt reagieren:

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Schauen Sie sich die Leistungen des Immobilienmaklers an. Was bietet er für seine Provision. Das Leistungsspektrum sollte nicht nur die Suche nach Interessenten sowie die Vermietung umfassen, sondern durchaus mehr.

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Achten Sie darauf, dass der Makler nur Einzelbesichtigungen durchführt! Wie soll ein Mieter gefunden werden, wenn 20 Interessenten gleichzeitig durch die Wohnung rennen. Der Mieter sollte in der Besichtigung kennengelernt werden.

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Achten Sie auch weiter darauf, ob der Makler eigenständig Auskünfte, von Schuldnerkarteien, einholt wie z. B. Der Mietercheck.

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Sollten Sie in Erwägung ziehen, dass Sie Ihre Immobilie selbst vermarkten, müssen Sie wirklich kritisch sein. Vereinbaren Sie sich nicht ohne genügend Informationen einen Besichtigungstermin oder gar eine Mietvertragsunterzeichnung.

Aufgrund dessen, dass unsere verwendeten Bilder entweder einer freien Mediathek, oder unserem eigenen Bestand entnommen sind, können wir an dieser Stelle darauf verzichten Copyrights anzugeben zu müssen.

Unser Blog ist zu keinem Zeitpunkt als Rechtsberatung zu sehen sondern soll Ihnen lediglich Anhaltspunkte für die aktuelle Lage liefern und kann daher zu keinem Zeitpunkt eine ausführliche Beratung ersetzen.