Der Sinn und Zweck hinter dem Energieausweis ist es, Immobilien im Energieverbrauch vergleichen zu können.

Da aber vielen Eigentümern und auch Mietern nicht klar ist, was genau ein Energieausweis ist und wo die Unterschiede liegen, möchten wir heute etwas näher auf das Thema eingehen.

Wo ist geregelt das der Energieausweis für ein Wohngebäude vorhanden sein muss?

„In der EnEV 2014 § 16 Abs. 2 ist verbindlich geregelt, dass seit 01.05.2015 nicht nur für den Verkauf von Immobilien, sondern auch für die Vermietung der Energieausweis vorgelegt werden muss.
Im übrigen müssen auch Immobilienmakler die Angaben zum Energieverbrauch erbringen.“
Mehr zu diesem Thema finden Sie hier:
Urteil BGH – Pflicht von Energieausweisangaben

Was ist die EnEV?

„EnEV steht für Energieeinsparverordnung, diese ist bzw. wird von der Bundesregierung Deutschland veranlasst. Der Grund dahinter ist denkbar einfach: Einsparen von Energie und mehr Einsatz von erneuerbaren Energien.

In jährlichen Intervallen wird diese auf neue Energiestandards angepasst.“

Was ist die EnEV?

„Nein es wird in aller Regel ein Energieausweis für das komplette Gebäude erstellt“

Was ist die EnEV?

„Grundlegend wird unterschieden zwischen Energieverbrauchsausweis & Energiebedarfsausweis.

Für Mischgebäude, in denen Gewerbe- als auch Wohnräume vorhanden sind, müssen zwei separate Energieausweise vorhanden sein.“

Wo liegt der Unterschied zwischen den beiden Varianten?

Energieverbrauchsausweis:

Um ihn erstellen zu können, wird der tatsächliche Energieverbrauch der letzten 3 Jahre der Bewohner des jeweiligen Hauses als Grundlage genommen.

Energiebedarfsausweis:

Hier wird auf Grundlage von physikalischen Eigenschaften der Energieverbrauch für das Gebäude berechnet. Sprich es wir von einem Fachmann das Haus begutachtet. Dieser bezieht in seine Berechnung unteranderem  tatsächliche Wandstärken, Fenster, Anlagentechnik, Isolierung und vieles mehr ein.“

Wie hoch sind die Kosten für den Energieausweis?

„Wie sich schon vermuten lässt, ist der Energieverbrauchsausweis mit weniger Zeitaufwand und ohne weitere Berechnungen schnell und leicht zu erstellen. Und allein daher schon billiger als der Energiebedarfsausweis.

Je nach Anbieter liegt ein seriös erstellter Energieverbrauchsausweis bei Kosten von 25 bis 100 Euro. Der Energiebedarfsausweis hingegen kann schnell mal 1000 Euro und mehr kosten “

Vergleich zwischen Energieverbrauchsausweis & Energiebedarfsausweis:

Energiebedarfsausweis

Z

Bildet einen gut vergleichbaren Energieverbrauch ab.

Z

Wird nicht von den Bewohnern selbst verzerrt.

Z

Wird nicht von kalten / warmen Wintern verzerrt.

Q

Kosten sind auf Grund der detaillierten Berechnung durch einen Fachmann sehr hoch.“

Energieverbrauchsausweis

Z

Schnell erstellt, da nur wenige Informationen benötigt werden.

Z

Kostengünstige Erstellung auf Grund von wenig Arbeitsaufwand.

Q

Starke Verzerrung des Verbrauchs durch die Nutzer.

Q

Starke Verzerrung des Verbrauchs durch milde oder stränge Winter.

Q

Warmwasserverbrauch ist nicht immer mit berücksichtigt, je nach Anlagentechnik.

Habe ich als Eigentümer die Wahl zwischen den zwei Varianten?

„Ja und nein. In den meisten Fällen hat der Eigentümer die Wahl zwischen den beiden Energieausweisearten. Es gibt aber auch Sonderfälle, in denen zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich ist.“

Welche Sonderfälle sind das?

„Gebäude, die bis 1977 gebaut wurden und 4 oder weniger Wohneinheiten groß sind, muss zumeist ein Bedarfsausweis erstellt werden“

Muss wirklich jedes Gebäude einen Energieausweis haben?

„Nein es gibt Ausnahmen. Denkmalgeschützte Gebäude sind meistens von Energieausweisen befreit“

Wie stehen wir zum Energieausweis?

„Im Hinblick auf die steigenden Energiekosten ist der Ansatz Gebäude in Bezug auf den Energieverbrauch zu vergleichen auf jeden Fall sinnvoll.

Allerdings ist der Energieausweis in seiner heutigen Form eher ein Anhaltspunkt und kein Vergleichsmittel.

Durch die Verzerrung von Werten im Verbrauchsausweis können zwei gleich gebaute Gebäude schon unterschiedlich viel verbrauchen. Haus eins Bewohner heizen viel. Haus zwei Bewohner heizen wenig.

Der einzige Energieausweis, der als vergleich wirklich repräsentativ ist, wäre der Bedarfsausweis. Hier werden immer gleiche Grundvoraussetzungen angesetzt. Unabhängig von den Bewohnern oder verschieden stark ausgeprägten Wintern.“

Was ist unsere Empfehlung?

„Nehmen Sie den Energieausweis bitte nur als Richtwert um Gebäude im Energieverbrauch zu vergleichen. Einzige Ausnahme, Sie haben von beiden Gebäuden einen Bedarfsausweis“
Aufgrund dessen, dass unsere verwendeten Bilder entweder einer freien Mediathek, oder unserem eigenen Bestand entnommen sind, können wir an dieser Stelle darauf verzichten Copyrights anzugeben zu müssen.

Unser Blog ist zu keinem Zeitpunkt als Rechtsberatung zu sehen sondern soll Ihnen lediglich Anhaltspunkte für die aktuelle Lage liefern und kann daher zu keinem Zeitpunkt eine ausführliche Beratung ersetzen.

Quelltext: EnEV