Im ersten Teil dieses Artikels informieren wir Sie über die rechtliche Situation und welche Strategien von Immobilienmaklern und Eigentümern angewendet werden.

Soviel vorab – der Wohnungsmarkt ist heute ein anderer als noch vor einem Jahr.

Bestellerprinzip Erklärung:

Bis zum Zeitpunkt des 01.06.2015 war es gang und gebe, dass der neue Mieter die Provision in Ballungsräumen gezahlt hat. Sofern die Wohnung durch einen Immobilienmakler vermarktet wurde.

Das Bestellerprinzip wurde nun mehr oder weniger parallel mit der Mietpreisbremse eingeführt, um genau das zu ändern und Mietern weniger Kosten auf zu erlegen. Eigentümer, die zum Stichtag des 1. Juni 2015 einen Immobilienmakler engagieren, müssen nun verpflichtend die Provision des Maklers zahlen.

Der Immobilienmakler darf nach wie vor Suchaufträge von Mietern annehmen und könnte dadurch Provision vom Mieter verlangen.

Aber der Makler darf das angebotene Objekt noch nicht in seinem Bestand haben oder mehrfach Suchenden anbieten.

Was bedeutet das genau?

Kurz um, kein Immobilienmakler kann mehr eine Provision vom Mieter für Wohnraum verlangen. Es sei denn, er wurde explizit vom Mieter beauftragt und kann nachweisen, dass er die angebotene Wohnung nicht schon vorher kannte oder mehrfach angeboten hat.

Bestellerprinzip in der Praxis:

Leider hört man in der Realität, in den Medien, immer wieder von Negativbeispielen, wo Immobilienmakler versuchen trotzdem die Provision von den Mietern zu kassieren. Fälle, in denen Besichtigungstermine nur gegen Entgelt angeboten werden oder in denen Makler vorgeben, dass die Wohnung erst für den Mieter gefunden wurde, sind kein Einzelfall.

Es gibt aber auch genügend Makler, die seriös und pflichtbewusst arbeiten. Nur hört man von diesen leider selten.

Auch zu beobachten war, dass sich viele Immobilienmakler die früher Vermietungen durchgeführt haben, aus diesem Bereich ausgestiegen sind. Sie versuchen seit dem Bestellerprinzip nun verstärkt den Verkauf als Ihr Geschäftsgebiet zu etablieren bzw. versuchen nebenbei als Bauträger tätig zu werden.

Verhalten bei Entgelt für Besichtigung?

Es gibt der Zeit zwar kein Urteil des Bundesgerichtshofes, aber das Landesgericht in Stuttgart hat entschieden, das Wohnungsbesichtigungen kostenfrei bleiben müssen. Dieses Urteil verschafft dem Bestellerprinzip mehr Rückhalt. Daher sollten Sie sich auf so etwas nicht einlassen.

Ein seriöser Immobilienmakler arbeitet erfolgsabhängig. Das bedeutet, er bekommt bei erfolgreichem Abschluss des Hauptvertrages seine Provision (mit dieser muss er seine laufenden Kosten decken).

Der genaue Wortlaut des Gerichts ist leider noch nicht veröffentlicht. Sobald es veröffentlicht ist, können Sie diesen unter Az. 38 O 10/16 KfH von dejure.org abrufen.

Verhalten bei Entgelt für Besichtigung?

Wenn Sie herausfinden, dass der beauftragte Immobilienmakler eine Provision von Ihnen verlangt hat, aber das Objekt schon länger in seinem Bestand hatte und oder mehreren Personen Angeboten hat, hat dieser den Anspruch auf seine Provision verwirkt. Dies ist mit dem Bestellerprinzip klipp und klar geregelt.

Hier stellt sich allerdings die Frage, wie Sie sich am klügsten verhalten.

  • Die sicherste und unkomplizierteste Variante ist sofort das Weite Suchen und eine andere Wohnung finden.
  • Variante zwei ist die weit stressigere und problematischere Möglichkeit.

Wenn Sie erst nach Unterzeichnung des Mietvertrages von der Situation Notiz nehmen, bleibt Ihnen eigentlich nur noch die Möglichkeit die Provision zurückzufordern.

Sie sollten bei der zweiten Variante aber definitiv Beweise vorbringen können, dass dies so ist. Es könnte sehr schnell auf einen Rechtsstreit hinauslaufen

Bestellerprinzip – was hat sich sonst im Immobilienmarkt geändert?

  • Was stark zu beobachten war, dass Mietpreise gerade in Gegenden wo kein Mietspiegel vorhanden ist, diese noch mal nach oben gegangen sind. Was aber eine zu erwartende Entwicklung war, denn Eigentümer müssen und möchten ihre neue Last auch ausgleichen.
  • Auch mitvermietete Einbauküchen scheinen immer mehr der Vergangenheit anzugehören, denn viele Vermieter sehen mittlerweile davon ab diese Sonderausstattung mit anzubieten.
  • Eigentümer suchen noch gezielter Mieter, die langfristig in eine Wohnung ziehen, um eine zu große Fluktuation zu verhindern.
  • Da keine Provision von den Mietern mehr verlangt wird, hat die Anfragenzahl auf Angebote exponentiell zugenommen. Für Mieter bedeutet, dass sie noch mehr Konkurrenz als früher haben.
  • Früher ist das Verlangen von Eigentümer und Mieter relativ ausgeglichen gewesen und der Immobilienmakler ein Vermittler. Grundsätzlich ist das immer noch so. Dennoch werden stärker die Interessen des Eigentümers durchgesetzt, da dieser die Provision zahlt.

Erfahren Sie mehr im zweiten Teil unseres Blogeintrags:

Was Eigentümer und Mieter nach einem Jahr Bestellerprinzip beachten sollten und wie unsere persönlichen Erfahrungen bis jetzt aussehen.
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Unser Blog ist zu keinem Zeitpunkt als Rechtsberatung zu sehen sondern soll Ihnen lediglich Anhaltspunkte für die aktuelle Lage liefern und kann daher zu keinem Zeitpunkt eine ausführliche Beratung ersetzen.